Tierversuchsfrei Labels Drucken E-Mail

Richtlinien von der AG STG empfohlener Tierversuchsfrei-Signete

Tierversuchsfrei-Signete sind eine gute Hilfe beim Einkauf. Wenn auf einem Produkt eines der folgenden Signete abgedruckt ist, dann können Sie diesem Produkt vertrauen. Ebenfalls erleichtern diese Signete uns die Überprüfung der angeschlossenen Firmen. Leider jedoch sind diese Signete nicht sehr weit verbreitet.

Es ist jedoch grundsätzlich keine Voraussetzung, um in die Datenbank des Projektes «Kosmetik ohne Tierversuche» aufgenommen zu werden, dass man sich einem Tierversuchsfrei-Label anschliesst. Es gibt einige sehr empfehlenswerte Firmen, die keinem dieser Signete angeschlossen sind.
Einzige Voraussetzung für die Aufnahme in das Projekt «Kosmetik ohne Tierversuche» ist, dass eine Firma die grundlegenden Anforderungen, um als tierversuchsfrei bezeichnet werden zu können, erfüllt.

Die AG STG ist nicht mit allen Richtlinien folgend aufgeführter Signete vollumfänglich einverstanden, verzichtet aber darauf, die jeweiligen Richtlinien zu werten.

Folgend finden Sie die von der AG STG empfohlenen Tierversuchsfrei-Signete mit einem Auszug aus deren Richtlinien.


DTSchB/IHTK: DTScH/IHTK-Label für Kosmetik ohne Tierversuche

(Deutscher Tierschutzbund/Internationaler Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V.)

Alle in der Kosmetik-Positivliste genannten Kosmetikhersteller haben die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes in vollem Umfang erfüllt. Das bedeutet:

  • 1) Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass

a)    keine Tierversuche für Entwicklung und Herstellung der Endprodukte durchgeführt werden,


b)    keine Rohstoffe verarbeitet werden, die nach dem 1.1.1979 im Tierversuch getestet wurden. Hierbei ist ausschlaggebend, dass die Substanzen vor dem 1.1.1979 auf dem Markt waren - unabhängig davon, ob sie vor diesem Zeitpunkt im Tierversuch getestet wurden. Substanzen, die nach diesem Zeitpunkt auf den Markt kamen, dürfen nicht im Tierversuch getestet worden sein. Allerdings können weder wir noch die in der Positivliste aufgeführten Hersteller verhindern, dass eine synthetische Substanz, die vor dem 1.1.1979 bereits auf dem Markt war, oder ein natürlicher oder essbarer Rohstoff später noch, nach dem Stichtag 1.1.1979, von Dritten im Tierversuch getestet wurde und wird. Sofern sie mit dem betreffenden Unternehmen in keiner Verbindung stehen, ist es den in der Positivliste aufgeführten Herstellern daher gestattet, die betreffende Substanz auch weiterhin zu verwenden,


c)    keine Rohstoffe Verwendung finden, deren Gewinnung mit Tierquälerei (z.B. Bärengalle) oder Ausrottung (z.B. Moschus, Schildkrötenöl) verbunden ist oder für die Tiere eigens getötet wurden (z.B. Cochenille, Seidenpulver). Rohstoffe, die von toten Tieren gewonnen werden, dürfen nicht verwendet werden (Firmen, die in der DTSchB/IHTK-Liste mit * gekennzeichnet sind, erfüllen derzeit noch nicht diese Richtlinienänderung). Rohstoffe von lebenden Tieren (z.B. Milch, Eigelb, Lanolin, Bienenwachs, Honig usw.) sollen bevorzugt aus ökologischer Tierhaltung entsprechend der EG-Bioverordnung stammen,


d)    keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu anderen Firmen besteht, die Tierversuche durchführen oder in Auftrag geben (z.B. Pharmaindustrie).

  • 2) Abgabe einer detaillierten Rohstoffliste mit Lieferantenangabe.
  • 3) Vollständige Angabe der Inhaltsstoffe aller Produkte auf der jeweiligen Verpackung oder in den Katalogen.
  • 4) Sollte ein Hersteller bewusst falsche Angaben machen, so droht ihm eine Vertragsstrafe bis zu 10 000 Euro.


DTSchB/IHTK-Firmenliste:
http://www.tierschutzbund.de/00751.html

DTSchB/IHTK-Richtlinien:
http://www.tierschutzbund.de/00754.html


HCS:HCS (Leaping Bunny)-Label für Kosmetik ohne Tierversuche

(Humane Cosmetic Standard)

  • 1. Weder jetzt noch in Zukunft Tierversuche durchführen, in Auftrag geben oder sich daran beteiligen, egal ob es sich um Rezepturen oder Inhaltsstoffe oder Endprodukte handelt.
  • 2. Keine Inhaltsstoffe, Kombinationen von Inhaltsstoffen oder Produkte von Lieferanten oder Herstellern beziehen, die für diese Tierversuche durchgeführt, in Auftrag gegeben oder sich an diesen beteiligt haben, und zwar ab dem vom Unternehmen festgelegten Stichtag (ab dem die Firma in die HCS-Liste aufgenommen werden kann).
  • 3. Die Firma muss ein Kontrollsystem über die Lieferkette realisieren, das bedeutet, das Unternehmen muss schriftliche Garantien darüber einholen, dass Hersteller und Lieferanten die Kriterien des HCS erfüllen, und zwar laufend.


HCS-Firmenliste und Produktsuche (english):
http://www.gocrueltyfree.org/search

HCS-Richtlinien (in Englisch):
http://www.kosmetik-ohne-tierversuche.ch/downloads/labels/hcs_kriterien_en.pdf


Tierrechts-Signet (nur das Gold-Signet!):Tierrechtssignet Gold-Label für Kosmetik ohne Tierversuche

Benutzungsbedingungen Gold-Signet:

  • 4.1.2.1.    Für die Entwicklung und Herstellung des auszuzeichnenden Produktes sind keine Tierversuche durchgeführt worden.
  • 4.1.2.2.    Der Begriff des Tierversuchs bestimmt sich nach dem Schweizerischen Tierschutzgesetz vom 9. März 1978: «Als Tierversuch gilt jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen, Informationen zu erlangen, einen Stoff zu gewinnen oder zu prüfen oder die Wirkung einer bestimmten Massnahme am Tier festzustellen sowie das Verwenden von Tieren zur experimentellen Verhaltensforschung.» (Art. 12, TschG; SR 445)
  • 4.1.2.3.    Die Voraussetzungen gemäss Ziffer 4.1.2.1. gelten ebenso für sämtliche verwendeten Rohstoffe eines direkten Lieferanten; ist dieser ein Handelsbetrieb, so gilt Ziffer 4.1.2.1. sinngemäss für dessen Zulieferer.
  • 4.1.2.4.    Die auszuzeichnenden Produkte enthalten keine Rohstoffe, die nach dem 1.1.1979 an Tieren getestet wurden.
  • 4.1.2.5.    Auszuzeichnende Produkte enthalten keine tierischen Rohstoffe, die auf tierschutzwidrige Weise gewonnen wurden.
  • 4.1.2.6.    Der Verband kann jeweils ein möglichst unabhängiges wissenschaftliches Institut mit folgenden Aufgaben betrauen:

a)    Beratung und Information hinsichtlich tierversuchsfreier Ersatzmethoden und/oder Versuchsergebnisse.
b)    Durchführung von Untersuchungen mit tierversuchsfreien Ersatzmethoden.
c)    Begutachtung von eingereichten Versuchsergebnissen.


Das Tierrechts-Signet ist leider zur Zeit online nicht erreichbar.